Regulierung beim Bitstromzugang soll gelockert werden

veröffentlicht am 24.Okt.2009 unter Allgemeines

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Ein noch nicht endgültiger Entwurf der Bundesnetzagentur sieht vor, dass die Telekom künftig die Bitstromentgelte nur noch vor Inkrafttreten bei der Bundesnetzagentur anzeigen muss. Die bisher übliche Überprüfung soll dann nur noch „gegebenenfalls“ nachträglich stattfinden.

In dem aktuellen Entwurf einer Marktanalyse und einer Regulierungsverfügung im Bereich des Breitbandzugangs für Großkunden (Bitstromzugang) ist von der Bundesnetzagentur eine Änderung der Entgeltregulierung vorgesehen. Demnach sollen die Entgelte vor Inkrafttreten der Bundesnetzagentur von der immer noch von der Bundesbehörde als marktbeherrschend eingestuften Telekom angezeigt werden. Eine Regulierung wird von dem Entwurf nur noch nachträglich vorgesehen.
Zu dem Entwurf können interessierte Kreise binnen eines Monates Stellung nehmen, bevor dieser schließlich nach ggf. vorgenommenen Modifikationen der EU Kommission vorgelegt werden soll.

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